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Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) Chance oder Risiko? Vorgaben zur Energieeffizienz im Unternehmen

Am 18.11.2023 verkündete der Deutsche Bundestag in einer offiziellen Pressemitteilung, dass das Energie effizienzgesetz einen klaren gesetzlichen Rahmen zur Förderung der Energieeffizienz geschaffen hat.

Dieses bedeutende Gesetz hat das erklärte Ziel, einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der deutschen Klimaziele zu leisten, indem es nicht nur energieintensive Unternehmen, sondern auch Rechenzentren und öffentliche Einrichtungen einbezieht. Während dies anfangs für Unternehmen wie zusätzliche Vorschriften und Verpflichtungen erscheinen mag, eröffnet es gleichzeitig bedeutsame Chancen und Potenziale. Denn im Fokus steht die Reduzierung des End- und Primärenergieverbrauchs in jedem Unternehmen.

Was beschlossen wurde:

• Im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wurde beschlossen, dass Unternehmen mit einem erheblichen Energieverbrauch (aller Medien) von mehr als 7,5 GWh pro Jahr dazu verpflichtet sind, innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes Energie- oder Umweltmanagementsysteme zu etablieren.

• Beträgt der Gesamtendenergieverbrauch (aller Medien) in den letzten drei Jahren mehr als 2,5 GWh pro Jahr, sind bereits Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen zu erfassen und öffentlich zu machen. Es besteht jedoch keine zwingende Vorgabe zur Umsetzung aller resultierenden Maßnahmen.

Die Entscheidung darüber, welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, erfolgt im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß den Richtlinien der DIN EN 17463.

Rechenzentren in der Pflicht

Für Rechenzentren gelten zusätzliche Anforderungen. Ab einer Nennanschlussleistung von 200 kW sind sie ebenfalls verpflichtet, ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuführen.

Zusätzlich müssen ab 2026 neu in Betrieb genommene Rechenzentren die Abwärme nutzen oder zumindest den Nachweis von 10 % wiederverwendeter Energie erbringen. Ab Juli 2028 wird dieser Anteil auf 20 % erhöht. Des Weiteren müssen sie ab Januar 2024 mindestens 50 % ihres Stroms aus erneuerbaren Energien beziehen, ab Januar 2027 sogar 100 %. Diese und weitere Informationen zu ihrem Energieverbrauch müssen sie in einem öffentlichen Register veröffentlichen und ihre Kunden über ihren spezifischen Verbrauch informieren.

Abwärme ist zu vermeiden

Nicht nur Rechenzentren sehen sich mit verschärften Anforderungen konfrontiert: Künftig sind alle Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr angehalten, Abwärme gemäß dem neuesten Stand der Technik zu vermeiden und den Anteil der technisch unvermeidbaren Abwärme zu reduzieren. Dabei wird betont, dass unvermeidbare Abwärme nach Möglichkeit und unter zumutbaren Bedingungen wiederverwendet werden sollte. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, auf Anfrage Informationen über diese Maßnahmen sowohl an Kunden als auch an die Bundesstelle für Energieeffizienz bereitzustellen, um die Transparenz über eine öffentlich zugängliche Plattform zu fördern.

Dies ermöglicht einen Vergleich mit ähnlichen Rechenzentren oder Unternehmen und trägt zur Sensibilisierung für einen energieeffizienteren Betrieb bei. Das Gesetz erstreckt sich nicht nur auf Unternehmen, sondern betrifft auch öffentliche Einrichtungen auf Bundes- und Landesebene. Diese Einrichtungen müssen ebenfalls, sobald ihr Endenergieverbrauch die Marke von einer GWh pro Jahr überschreitet, Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen und jährlich eine Gesamtendenergieeinsparung von 2 % erreichen.

Daten des BDEW (URL: https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/)

Energieeffizienzgesetz als Chance

Das neue Gesetz legt nun verbindliche Vorgaben für Investitionen von energieintensiven Unternehmen und Rechenzentren fest, während gleichzeitig eine Vorbildfunktion von öffentlichen Einrichtungen gefordert wird. Die erzielten Fortschritte sollen transparent dokumentiert werden, um auch weniger energieintensive Unternehmen zur Umsetzung von Einsparungen und Investitionen zu ermutigen. Langfristig betrachtet bietet dieses Gesetz eine beachtliche Chance für zahlreiche Unternehmen ihre Energiekosten zu reduzieren. Es verpflichtet insbesondere zur Umsetzung wirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen, die nach einer spezifischen Analyse nachweislich Einsparungen generieren sollen.

Auch ein Energiedatenmanagementsystem (wie bereits von uns informiert liegt die Förderquote bei bis zu 50 %) amortisiert sich so innerhalb kürzester Zeit. Dieses System deckt Ihre Effizienzpotenziale auf. Angesichts der aktuell hohen oder sogar steigenden Energiekosten ist das Einsparpotenzial erheblich, und eine Investition zahlt sich unmittelbar aus. Gemäß dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung wird erwartet, dass sich ein Energie- oder Umweltmanagementsystem im Durchschnitt bereits innerhalb des ersten Jahres amortisiert.

Neben den Kosteneinsparungen ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist die positive Außenwirkung, die ein Unternehmen hat, das zu den energieeffizientesten seiner Branche gehört und stets die Nachhaltigkeit im Blick hat. Die Linie des Gesetzes ist daher klar festgelegt: Es soll den Unternehmen vor allem durch Transparenz und Hinterfragen der eigenen Prozesse und Potenziale einen energieeffizienteren und damit wettbewerbsfähigeren Betrieb ermöglichen, während zugleich der Endenergieverbrauch reduziert wird.

Wie setze ich das Gesetz um?

Es ist wichtig, zielgerichtet vorzugehen. Der erste Schritt sollte daher die Erstellung einer Maßnahmenliste sein, wie es mit dem Energiedatenmanagement visual energy möglich ist. Mithilfe dieser Liste lassen sich Fortschritte, Zieltermine, Verantwortlichkeiten und weitere relevante Informationen auf einen Blick einsehen. Dies in visual energy anstatt in Excel zu lösen, bietet zudem einen entscheidenden Vorteil: Jede Maßnahme wird direkt mit den zugehörigen Messstellen verknüpft. Es können so direkt wichtige Diagramme, Berichte oder Kennzahlen erstellt werden und zu jeder Maßnahme abgelegt werden. Dadurch ist eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 möglich. Wie umfassend damit gearbeitet werden kann, erkennt man auch an der Vielfältigkeit und Flexibilität eines solchen Systems, da nicht nur Strom, sondern auch Wasser,

Quelle und Verfasser: KBR GmbH








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