Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der WINGOLD Messtechnik
1. ALLGEMEINES
Unseren Verträgen liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen und der Vertrag durchgeführt wird.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen Sind für uns nur verbindlich,soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware oder Erbringung der Leistung nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. PREISE
Unsere Preise verstehen sich ab Lager Hamburg ausschließlich Verpackung und Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Wird eine Transportversicherung gewünscht, wird diese zuzüglich berechnet.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise, sofern nicht eine Festpreisvereinbarung von uns schriftlich bestätigt ist.
4. ZAHLUNG
Zahlungsmöglichkeiten werden im Angebot festgelegt.
Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Spesen und Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Ebenso trägt der Besteller die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
Die Zahlungen sind an folgende Kontoverbindung zu richten:
Kontoinhaber: Wingold Messtechnik
Konto-Nr.: 122 113 41 49
BLZ: 200 505 50
Hamburger Sparkasse
Verwendungszweck: Rechnungsnummer
5. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT
Liefer- und Leistungsfristen sind für uns nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Sonstige Zeitangaben über Fristen sind unverbindlich und können in angemessenem Umfang (ca. 4 Wochen) überschritten werden.
Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unser Lager verlässt.
Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Werden vereinbarte Fristen überschritten oder unverbindlich genannte Fristen um den oben genannten Zeitraum (ca. 4 Wochen) überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 9.
6. GEFAHRÜBERGANG
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
Auf schriftlichen Hinweis des Bestellers können die Sendungen auch durch uns für den Transport versichert werden.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur Vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleiben die verkauften Waren unser Eigentum.
Der Besteller ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – Insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Der Kunde tritt uns zu diesem Zweck hiermit seine Herausgabeanspruche gegen Dritte ab.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Soweit der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen
insgesamt um mehr als 20 % übersteigt, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherungen nach unserer Wahl frei.
8. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften, neuen Geräte und Anlagen, sowie erbrachten Leistungen entspricht, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, der gesetzlichen Regelung.
Sie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialen wie z.B. Temperaturmessstreifen,
Druckerpapier, oder Verschleißteile (Batterien, Akkus, Druckwerke, elektronische Messzellen) sowie die Abnutzung des Messfühlers durch den Kontakt mit dem zu messenden Medium.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl die Mängel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern. Erst nachdem die Mängelbeseitigung fehlgeschlagen ist oder erneut mangelhafte Ware geliefert wurde, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 9 verlangen.
Der Besteller hat uns die Gelegenheit zu geben den beanstandeten Mangel zu beheben; solange er dies verweigert, sind wir von der Gewährleistungspflicht befreit.
Wenn der Kunde beim Gebrauch der Ware die Gebrauchsanweisung nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Ware vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
Der Besteller hat die ihm obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere die vereinbarten Zahlungsbedingungen, einzuhalten. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
9. SCHADENSERSATZ
Wir haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Die Haftung für Personen- und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN
Ergänzend gelten die vom Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie e.V. empfohlenen Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer jeweils neuesten Fassung, soweit sie nicht mit den vorstehenden Regelungen in Widerspruch stehen.
11. Umtausch / Rückgabe
Bei Umtausch der Produkte fällt eine Handlingspauschale von 20% des aktuellen Listenpreises an. Hierbei trägt der Käufer die Versandkosten für die Rücksendung.
22297 Hamburg, 07.02.2011
Wingold Messtechnik
Alsterdorferstraße 208
D-22297 Hamburg